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Neuregelung Biozid Produkte

20. Juli 2026

Seit den Änderungen der Gefahrstoffverordnung gelten neue Anforderungen für den sicheren Umgang mit Biozid-Produkten. Viele Betriebe nutzen diese Produkte täglich – oft ohne sich bewusst zu sein, dass sich die rechtlichen Vorgaben geändert haben.

Biozid 2

Zu den Biozid-Produkten gehören unter anderem:

  • Desinfektionsmittel
  • Holzschutzmittel
  • Schwammsperrmittel
  • Schädlingsbekämpfungsmittel

Darauf sollten Unternehmen jetzt achten:

  • Teilweise gelten neue Anforderungen an die Sachkunde
  • Für bestimmte Schädlingsbekämpfungsmittel besteht weiterhin eine Anzeigepflicht
  • Es dürfen ausschließlich zugelassene und verkehrsfähige Produkte verwendet werden
  • Die Angaben auf Etikett und Gebrauchsanweisung sind verbindlich einzuhalten

Vor der Anwendung sollte immer geprüft werden:

  • Ist das Produkt für den vorgesehenen Einsatz zugelassen?
  • Welche Gefährdungen bestehen für Beschäftigte und Umwelt?
  • Welche Schutzmaßnahmen sind erforderlich?
  • Gibt es eine sicherere Alternative?

💡 Unser Tipp:
Biozid-Produkte dürfen nur in dem Umfang eingesetzt werden, der wirklich notwendig ist. Ebenso wichtig ist eine regelmäßige und verständliche Unterweisung der Beschäftigten.

Rechtssicherheit beginnt mit Wissen. Wir unterstützen Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen praxisnah umzusetzen und den Arbeitsschutz rechtssicher zu gestalten.

📖 Wer tiefer in das Thema einsteigen möchte, findet einen ausführlichen Fachbeitrag im BauPortal:
BG BAU – Fachbeitrag zu Biozid-Produkten

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Quelle: https://gag-asi.de/mitteilung/%E2%9A%A0%EF%B8%8F_Neue_Regelungen_f%C3%BCr_Biozid-Produkte_%E2%80%93_Was_Unternehmen_jetzt_wissen_m%C3%BCssen%21

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