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Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten mit neuer Fassung

16. Oktober 2020

Seit dem 1. Oktober 2020 gilt nun auch für Versicherte der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) die überarbeitete Version der DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten.

Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten mit neuer Fassung

Seit dem 1. Oktober 2020 gilt nun auch für Versicherte der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) die überarbeitete Version der DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten. Für Unternehmen, die der BG Bau zugehörig sind, gilt sie bereits seit dem 1. April 2020. Im Zentrum der neuen Unfallverhütungsvorschrift stehen unter anderem Themen wie:

  • Gestaltung von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen
  • Standsicherheit und Tragfähigkeit
  • Fahrzeuge auf Baustellen
  • Sicherheitsmaßnahmen gegen Absturz
  • Gefahren durch herabfallende Gegenstände


Die DGUV Vorschrift 38 wurde 1977 erstmals eingeführt, 2012 überarbeitet und nun nochmals auf einen aktuellen Stand gebracht. Sie soll nun auch mehr Übersicht bieten, denn die Anzahl an Paragrafen hat sich von 75 auf 13 reduziert. Die Unfallverhütungsvorschrift wurde dabei auch an aktuelle staatliche Vorschriften- und Regelwerk angepasst. Bußgeldbewehrte Regelungen wurden zudem auf die wesentlichen Unfallschwerpunkte beschränkt.


Die UVV Bauarbeiten wurde insbesondere an das staatliche Vorschriften- und Regelwerk angepasst. Die bauspezifischen bußgeldbewehrten Regelungen wurden zudem auf die wesentlichen Unfallschwerpunkte beschränkt.


Warum gibt es überhaupt eine eigene DGUV Vorschrift? Mit jährlich mehr als 100.000 Arbeitsunfällen, Tätigkeit auf wechselnden Baustellen, variierende Bedingungen durch Baufortschritte, verschiedene Wetterbedingungen und wechselnde Infrastrukturen ist es durchaus sinnvoll, für die Baubranche ganz spezifische Vorgaben einzuführen. Die Einhaltung der DGUV Vorschrift 38 ist von Betrieben und am Bau beteiligten Personen vertraglich zu verlangen.


Wird die DGUV Vorschrift 38 auch für Ihr Unternehmen zur Pflicht? Haben Sie Fragen, die sich womöglich aus neuen Pflichten ergeben – oder suchen Sie lieber gleich einen zuverlässigen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator, der für Sie alles übernimmt? Setzen Sie sich jetzt mit uns in Verbindung.

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Quelle: https://gag-asi.de/mitteilung/unfallverhuetungsvorschrift_bauarbeiten_mit_neuer_fassung_dguv_38

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