G-A-G GmbH
Christian Hübner
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Die neue Frisur sitzt perfekt.

Wir sorgen dafür, dass auch beim Arbeitsschutz alles haargenau passt.

Arbeitssicherheit – ist das nicht eher ein Thema für die Baustelle oder für Industriebetriebe? Nein, denn auch das Friseurhandwerk muss einiges beachten, damit Gefahren minimiert werden und Mitarbeiter gesund bleiben.

Arbeitsschutz Friseure

Das Friseurhandwerk gehört in der Regel zur BGW, der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Die Berufsgenossenschaft bestimmt ergänzende Vorschriften, die neben den grundlegenden Bestimmungen und Verordnungen eingehalten werden müssen. So sind beispielsweise das Arbeitsschutzgesetz, Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 530) oder die DGUV Vorschrift 2 zu beachten. Ein wichtiger Aspekt der Branche betrifft den Umgang mit Haarfärbemitteln. Denn gerade der dauerhafte Kontakt mit Wasser und hautschädigenden Stoffen kann Hauterkrankungen verursachen.

Man spricht von „Feuchtarbeit“, sobald die Hände täglich länger als zwei Stunden feucht werden. Für Friseure ist das also ganz normal, denn es gibt viele Tätigkeiten, die dafür in Betracht kommen:

  • die Haarwäsche
  • Nasshaarschnitte
  • Styling mit Gel oder Wachs
  • das Einlegen von z.B. Volumen- oder Dauerwellwicklern
  • Kopfhautmassagen
  • Reinigungsarbeiten

 Das Problem: Andauernde Feuchtigkeit lässt die Haut aufquellen, wodurch ihre Barrierefunktion verlorengeht. Dadurch können chemische Stoffe leichter in die Haut eindringen. Die Folgen können Ekzeme oder sogar Berufskrankheiten sein, die zur Aufgabe der Tätigkeit führen.


Viele Friseure wissen genau, dass Hautschutz sehr wichtig ist. Trotzdem kann es schwer fallen, alle gesetzlichen Vorgaben im Blick zu behalten. Unsere Experten unterstützen Sie dabei, alle Hautschutzmaßnahmen praxistauglich und vollständig umzusetzen. Dazu gehören beispielsweise Hautschutz- und Händehygienepläne, das Tragen bestimmter Schutzhandschuhe und ein sorgfältiger Umgang mit Chemikalien.

Das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus ist erhöht, wenn sich Menschen auf engem Raum begegnen. In eine, Friseursalon ist ein solches Szenario ganz normal. Aus diesem Grund gibt es bestimmte Maßnahmen und strengen Hygieneauflagen, die jeder Friseur einhalten muss. Wir behalten die sich verändernde Gesetzeslage im Blick und unterstützen Sie aktiv bei der Umsetzung neuer Hygiene- und Infektionsstandards.

Francie Böhme

Fachkraft für Arbeitssicherheit, SiGeKo

Qualif. Spielplatzprüferin nach DIN 79161-1 und -2

Telefon: 03722 / 519 45-64
Mobil: 0170 / 8618140‬
francie.boehme@gag-asi.de

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Quelle: https://gag-asi.de/arbeitsschutz_im_friseurhandwerk

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