Verwendung von Diisocyanaten
Ab 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung von PU-Schäumen und PU-Klebstoffen eine angemessene Schulung erfolgen!
Die Europäische Kommission hat den Anhang XVII der REACH-Verordnung (EG) (neue Nr. 74) mit der Verordnung (EU) 2020/1149 geändert.
Demzufolge dürfen nach dem 24. August 2023 Diisocyanate nur industriell oder gewerblich verwendet werden, wenn Anwender eine Schulung zur sicheren Verwendung dieser Stoffe und Gemische absolviert haben.
Was sind Diisocynate
Diisocyanate sind chemische Stoffe, die zwei Isocyanatgruppen enthalten. Sie sind für die Herstellung von Polyurethanen (z. B. „Bauschaum“) und Polyharnstoffen ein technisch wichtiger Rohstoff.
Die Diisocynante Schulung
Die Schulung kann bei Ihnen vor Ort, online oder in unseren Räumlichkeiten (bis 10 Mitarbeiter) durchgeführt werden.
Abschlüsse, Bescheinigungen und Nachweise der Schulungen müssen vom Arbeitgeber dokumentiert werden. Eine Wiederholung der Schulung muss mindestens alle fünf Jahre erfolgen.
Inhalte der Schulung
- Grundlagen über Diisocyanate
- Gefahren im Umgang mit Diisocyanaten
- Risiken und Anwendungen
- Persönliche Schutzausrüstung
- Verhalten, Sicherheit und Notfallmaßnahmen
- Kennzeichnung
- Fachgerechte Entsorgung
Organisatorisches zur Schulung
- Laufzeit / Dauer: ca. 45 - 60 Minuten
- Abschluss: Prüfung und Teilnehmerzertifikat
- Kosten: gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot
Schulungstermine
nach Absprache
Unsere Ansprechpartner
Für Absprachen und Terminanfragen können Sie sich gern über das Kontaktformular an uns wenden oder schreiben uns einfach eine Mail.
© G-A-G GmbH, Ringstraße 45, 09247 Chemnitz
Quelle: https://gag-asi.de/Diisocynate_Schulung