Das setzt ein hohes Maß an Arbeitssicherheit voraus.
In Krankenhäusern, Apotheken, Praxen und Laboratorien wird vor allem gearbeitet, um Menschen zu mehr Gesundheit zu verhelfen. Die Voraussetzung ist aber, dass Arbeitskräfte in der Gesundheitsbranche selbst gesund sind und es bleiben. Deshalb braucht es spezifische Arbeitsschutzkonzepte vom Fachmann.
Arbeitssicherheit in der Gesundheitsbranche
Die Betriebe dieser Branche gehören zum Fachbereich „Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege“. Ob es nun eine Universitätsklinik, ein ambulanter Pflegedienst, eine Praxis für Podologie, Pflegeheime, Erlebnisbäder oder der Zahnarzt ist: Jeder Betrieb hat unterschiedliche Gefährdungspotenziale und braucht deshalb eine individuelle Beratung.
Unsere Experten für Arbeitssicherheit helfen Ihrem Unternehmen dabei, alle rechtlichen Pflichten einzuhalten und dabei auch das Arbeitsumfeld selbst sicherer und effizienter zu gestalten.
Was tun bei all den Vorschriften?
Als Unternehmer oder Unternehmerin sind Sie für die Sicherheit und Gesundheit in Ihrem Betrieb verantwortlich. Damit diese wichtige Aufgabe nicht dem Zufall überlassen wird, gibt es eine Vielzahl von Vorschriften, Regeln und Informationen, darunter:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Infektionsschutzgesetz (IfsG)
- Medizinproduktegesetz (MPG)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
- Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
- Unfallverhütungsvorschriften
- Regeln der DGUV und der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (z.B. DGUV Regel 101-017 „Reinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr in medizinischen Bereichen“)
- TRGS 526 Laboratorien, TRGS 800 Brandschutzmaßnahmen
Hautschutz- und Händehygienepläne für verschiedene Tätigkeiten - RKI-Richtlinien zur Händehygiene
- DGUV Information 207-021 „Rückengerechtes Arbeiten in der Pflege und Betreuung“
- …und viele mehr!
Respekt sollte man vor der Menge an relevanten gesetzlichen Vorgaben haben – resignieren braucht man aber nicht. Mit einem guten Partner an der Seite behalten Sie den Überblick und erfüllen alle Vorgaben, die für Ihren Betrieb überhaupt relevant sind. Dafür steht unser maßgeschneidertes Arbeitsschutzkonzept.
Gefährdungen im Gesundheitsdienst
In den verschiedenen Tätigkeitsbereichen der Gesundheitsbranchen lauern vielfältige Gefährdungspotenziale. Unterschätzt sind beispielsweise Nadelstichverletzungen, bei denen Infektionen wie Hepatitis übertragen werden können. Im Jahr 2013 wurden der Berufsgenossenschaft mehr als 49.000 Stichverletzungen gemeldet. Die Gefährdungen im Gesundheitsdienst umfassen insgesamt:
- Infektionen
- Nadelstichverletzungen
- Gefährdungen durch physikalische, chemische oder biologische Einwirkungen
- schweres Heben und Tragen
- unzureichende persönliche Schutzausrüstung
- Arbeiten im feuchten Milieu
- Zeitdruck und Teilnahme am Straßenverkehr, beispielsweise bei einem ambulanten Pflegedienst
Unsere Ansprechpartner
Benötigen Sie ein individuelles Konzept, das exakt zu Ihrem Unternehmen passt und die Maßgaben Ihrer Branche professionell berücksichtigt? Setzen Sie sich direkt mit unserem Branchen-Experten in Verbindung oder nutzen Sie unser Kontaktformular, um eine Nachricht mit Ihrem Anliegen abzusenden.
René Dressel
Fachkraft für Arbeitssicherheit
SiGeKo
Telefon: 03722 / 519 45-66
Mobil: 0151 / 14102823
rene.dressel@gag-asi.de
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Quelle: https://gag-asi.de/arbeitssicherheit_in_der_gesundheitsbranche