G-A-G GmbH
Christian Hübner
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Vom Kuhtritt bis zum ungewarteten Traktor:

Wie weit muss mein Arbeitsschutz gehen?

Im Jahr 2019 gab es in der Land- und Forstwirtschaft 68.064 meldepflichtigen Unfälle - davon endeten 132 tödlich. Die Ursachen mögen vielfältig sein, doch mit der richtigen sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung lassen sich Risiken klein halten. Genau dabei unterstützen wir Sie!

Land- und Forstwirtschaft

In Deutschland gibt es fast 300.000 landwirtschaftliche Betriebe, in denen etwa eine Million Menschen tätig sind. Die Unfallgefahr ist in dieser Branche relativ hoch, weil die Aufgabengebiete und somit auch die Gefahrenquellen vielseitig sind – immerhin arbeitet man hier mit Tieren, Pflanzen und verschiedenster Technik. Doch wo liegen die Gefahrenquellen ganz konkret? Welche Konzepte zur Prävention haben sich bewährt? Und welche Maßnahmen sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zu erfüllen?

Unsere Experten liefern die passenden Antworten, die exakt den Anforderungen der Branche Land- und Fortwirtschaft nachkommen.

Beispiele für Gefahrenquellen in Landwirtschaft und Forstwirtschaft

  • Arbeit an laufenden Maschinen
  • Ausrutschen am Trittbrett beim Absteigen von Traktoren
  • Arbeiten in der Nähe nicht ausreichend geschützter Antriebswellen
  • Arbeit unter Einfluss von Getreide- oder Stallstaub
  • Umgang mit Tieren
  • Umgang mit Gefahrstoffen
  • Lärm bei der Arbeit
  • unvollständige persönliche Schutzausrüstung
  • mangelhafte Qualifizierung und veraltete Technik

Gesetzliche Vorgaben für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Land- und Forstwirtschaft

Als Unternehmen im Bereich Land- und Forstwirtschaft müssen Sie verschiedene Arbeitgeberpflichten wahrnehmen. Welche das konkret sind, hängt von der Größe des Betriebes und den Gegebenheiten vor Ort ab – pauschale Modelle gibt es nur selten. Maßgebend sind auch für diese Branche Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung. Gleichzeitig gilt es das Regelwerk des SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) zu beachten. Die SVLFG existiert seit 2013, zu ihr gehört auch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft - zuvor gab es noch acht regionale Berufsgenossenschaften, die schließlich zusammengeschlossen wurden. Das SVLFG-Regelwerk befasst sich mit spezifischen Risiken, beispielsweise Erste Hilfe, Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Tierhaltung und Forsten.
Im Rahmen einer Betreuung im Arbeitsschutz prüfen wir genau, welche gesetzlichen Vorgaben für Ihren Betrieb einzuhalten sind.

Land- und Forstwirtschaft

Unsere Lösungen: nicht nur passend für die Branche, sondern auch für Betriebs- und Tierart

Der Umgang mit Maschinen und Gefahrstoffen gehört in dieser Branche zum Alltag, in vielen Betrieben steht aber vor allem die Tierhaltung im Mittelpunkt. Und dabei gibt es viel zu beachten – vor allem dann, wenn man Alleinarbeit betreibt.

Übrigens: die häufigsten Verletzungen beim Umgang mit Rindern sind Hornstöße, Quetschungen und Tritte. Deshalb empfehlen wir bestimmte Verhaltensregeln – ebenso für Pferde, Schweine, Ziegen oder Schafe.

Wie wir Unternehmen aus dem Bereich Forst- und Landwirtschaft bei der Arbeitssicherheit unterstützen:

Jede Branche hat ihre besonderen Anforderungen. Wir kennen sie bis ins Detail. Lassen Sie sich dabei unterstützen, Ihren Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz nachzukommen – kostengünstig, zuverlässig und professionell.

Wir unterstützen Sie konkret mit folgenden Leistungen:

  • Beratung über Arbeitsverfahren, technische Arbeitsmittel und Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Schulung von Mitarbeitern
  • Beratung bei Planungsvorhaben und bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen
  • Sicherheitstechnische Überprüfung von Geräten, Maschinen und Arbeitsverfahren
  • Prüfung von Unfallverhütungsmaßnahmen im Betrieb
  • Begehung der Arbeitsstätten und Arbeitsplätze
  • Unterstützung der Sicherheitsbeauftragten
  • Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
  • Erstellung von Betriebsanweisungen und der Durchführung von Unterweisungen

Ablauf einer Betreuung im Arbeitsschutz

Sie brauchen beratende Unterstützung oder ein konkretes Angebot für die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens? Gern stehen wir für ein persönliches Erstgespräch zur Verfügung. Der grundlegende Ablauf für unsere Leistungen setzt sich danach folgendermaßen zusammen:

  • gemeinsamer Termin vor Ort zur Abstimmung
  • Prüfung der bestehenden Arbeitsschutzorganisation
  • Erstellung einer Maßnahmenliste, damit die Unternehmer wissen, was sie tun sollten
  • Beratung und Begleitung bei der Umsetzung

Christoph Aurich

Fachkraft für Arbeitssicherheit, SiGeKo,
Elektroniker für Betriebstechnik

Telefon: 03722 / 519 45-65
Mobil: 0170 / 3276581‬
christoph.aurich@gag-asi.de

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Quelle: https://gag-asi.de/arbeitsschutz_in_der_landwirtschaft

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