Auf das Arbeitsschutzkonzept aber auch.
Zur Gebäudetechnik gehören Unternehmen aus den Branchen Heizung, Lüftung und Sanitär. Zuständig für diesen Bereich ist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. Die Regelwerke und Anforderungen an Unternehmen: fast unüberschaubar. Die GAG GmbH steht deshalb mit Expertenwissen an Ihrer Seite.
Arbeitssicherheit im Bereich der Gebäudetechnik
Wie sind Druckgasbehälter korrekt in Gebäuden zu lagern? Welche Schutzmaßnahmen gilt es bei der Gasinstallation zu beachten? Welche arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen gibt es in dieser Branche? Je nach genutzten Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren ergeben sich beinahe unzählige Maßgaben, Schutzmaßnahmen und Gefährdungspotenziale. Auch das Arbeiten in großer Höhe oder das Heben schwerer Lasten muss im Arbeitsschutzkonzept Ihres Unternehmens Berücksichtigung finden. Wir behalten für Sie den Überblick und sorgen dafür, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.
Gefährdungsbeurteilung rund um Heizung, Sanitär, Lüftung
Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, für alle Arbeitsplätze eine angemessene Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Diese Vorgabe ist unabhängig von der Beschäftigtenzahl Ihres Unternehmens. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür finden sich im Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Vorschrift 1. Nun zu den wichtigen Fragen: Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung „angemessen“, was ist zu beachten und wie führt man sie konkret durch? Unsere Experten liefern hierfür professionelle Antworten.
Zu unseren Leistungen für Gefährdungsbeurteilungen gehören:
- Vor-Ort-Betrachtung
- Risikobewertung unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten
- Ermittlung eines möglichen Handlungsbedarfs
- Betrachtung als dynamischer Prozess
- Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
Gefahrenvorschriften
Unachtsamkeiten, Fehler im Umgang mit Maschinen und Werkzeugen, Unerfahrenheit, Fehleinschätzungen in kritischen Situationen, fehlende oder nicht beachtete Sicherheitsvorschriften, zeitlicher Druck – Arbeitsunfälle können verschiedene Ursachen haben. Aus diesem Grund müssen jede Menge Regeln beachtet werden, um Unfälle sowie Berufskrankheiten zu verhindern und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen:
- Vorschriften, Regeln und Informationen der DGUV (maßgeblich sind vor allem die Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 1, 2, 3 und 38)
- Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
- Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)
Unsere Leistungen im Bereich der Gebäudetechnik
Arbeitsschutz geht alle an – deshalb muss er zu 100% rechtssicher in Ihrem Unternehmen integriert werden. Mit einem Betreuungsmodell, das kostengünstig, einfach und transparent ist. Lassen Sie sich jetzt von uns beraten!
Wir unterstützen Sie konkret mit folgenden Leistungen:
- Gefährdungsbeurteilungen
- regelmäßige Unterweisungen
- Prüfung elektrischer Betriebsmittel
- Prüfung von Schutzausrüstung und Arbeitsbekleidung
- Schulungen zum Umgang mit Leitern und Hebebühnen für höher gelegene Arbeitsplätze
- Brandschutz in elektrischen Anlagen
- Organisation der Ersten Hilfe
- grundlegender Aufbau des betrieblichen Arbeitsschutzes
Ablauf einer Betreuung im Arbeitsschutz im Bereich Gebäudetechnik
Sie brauchen beratende Unterstützung oder ein konkretes Angebot für die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens? Gern stehen wir für ein persönliches Erstgespräch zur Verfügung. Der grundlegende Ablauf für unsere Leistungen setzt sich danach folgendermaßen zusammen:
- gemeinsamer Termin vor Ort zur Abstimmung
- Prüfung der bestehenden Arbeitsschutzorganisation
- Erstellung einer Maßnahmenliste, damit die Unternehmer wissen, was sie tun sollten
- Beratung und Begleitung bei der Umsetzung
Unsere Ansprechpartner
Benötigen Sie ein individuelles Konzept, das exakt zu Ihrem Unternehmen passt und die Maßgaben Ihrer Branche professionell berücksichtigt? Setzen Sie sich direkt mit unserem Branchen-Experten in Verbindung oder nutzen Sie unser Kontaktformular, um eine Nachricht mit Ihrem Anliegen abzusenden.
Hendrik Stöhr
Fachkraft für Arbeitssicherheit
SiGeKo
Telefon: 03722 / 519 45-62
Mobil: 0171 / 6714203
hendrik.stoehr@gag-asi.de
© G-A-G GmbH, Ringstraße 45, 09247 Chemnitz
Quelle: https://gag-asi.de/arbeitsschutz_im_bereich_geb%C3%A4udetechnik