Jetzt bloß nicht durch fehlenden Arbeitsschutz ausbremsen lassen.
Wie führt man eine Gefährdungsbeurteilung durch und wie legt man ein Gefahrstoffverzeichnis an? Welche Hygieneregeln gilt es zu beachten und wie lassen sie sich umsetzen? Sind alle Unterweisungsnachweise vollständig? Auch wenn im Tagesgeschäft ganz andere Themen wichtig sind, müssen solche Fragen beantwortet werden.
Arbeitsschutz für Autohäuser und Werkstätten
Unsere Arbeitsschutzexperten wissen genau, wie der Alltag in Autohäusern und Werkstätten aussieht und wo die meisten Probleme schlummern. Damit Mängel nicht erst bei einem Unfall zum Vorschein kommen, sollte der Arbeitsschutz im Betrieb einen hohen Stellenwert einnehmen. Wir unterstützen Sie, damit Sie zwischen den zahlreichen Unfallverhütungsvorschriften, DGUV-Regeln, DGUV-Informationen, DGUV-Grundsätzen, Arbeitsstättenregeln und Technischen Regeln nicht den Überblick verlieren.
Wie wir Betriebe unterstützen
Wer gesetzliche Vorgaben im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz einhalten möchte, kann sich selbst schlau machen oder bei der Berufsgenossenschaft nachfragen. Zuständig für KFZ-Werkstätten ist die BG Holz und Metall. Spätestens wenn eine Kontrolle ansteht, muss aber alles aktuell sein. Für viele Unternehmen ist das viel zu kompliziert – und es geht nicht nur Betrieben mit weniger als 10 Mitarbeitern so. Die Lösung für alle Fälle: unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Sie in allen Belangen unterstützen.
Ganz konkret: unsere Leistungen im Bereich Arbeitsschutz
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- regelmäßige Betriebsbegehungen
- professionelle Mitarbeiterunterweisungen
- Feststellung von Mängeln und Erarbeiten eines Maßnahmenpakets für klare Rechtssicherheit im Unternehmen
- Einführung einer sinnvollen Organisationsstruktur für die Arbeitssicherheit
- Minimierung möglicher Gefährdungspotenziale durch eine kontinuierliche Entwicklung des Arbeitsschutzkonzeptes
- Etablierung des Arbeitsschutzes in der Unternehmenskultur durch Arbeitsschutzunterweisungen und Präventionsmaßnahmen (Unfallverhütung)
Brennpunkte der Arbeitssicherheit im Autohaus und Kfz-Betrieb
In Deutschland sind mehr als 58 Millionen Pkw, Lkw, Zugmaschinen und Krafträder zugelassen, in 2019 gab es allein 3,6 Millionen Pkw-Neuzulassungen. Das zeigt, wie stark diese Branche ist. Auch in Ihrem Betrieb gibt es sicher viel zu tun, doch mögliche Gefährdungspotenziale sollten Sie deshalb nicht aus dem Blick verlieren:
- Unfälle an Kraftfahrzeug-Hebebühnen
- Arbeit an Airbags und Elektroautos
- falsche Bedienung der Maschinen
- Stolpern, Stürzen oder Umknicken aus verschiedensten Ursachen
- unzureichende Werkzeuge und Schutzausrüstungen
- Augenschutz
- Stäube, Verpuffungen und weitere Brandgefahren
- Vergiftungsgefahren
All diese Gefährdungsbeispiele sind reale Ursachen für Unfälle oder Berufskrankheiten – aber sie lassen sich minimieren, wenn man praxisbewährte Präventionswege kennt. Genau dabei sind wir Ihnen behilflich. Vereinbaren Sie jetzt einen ersten Termin, bei denen wir Ihnen unsere Arbeit vorstellen und genau erklären, wie Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb funktionieren kann!
Unsere Ansprechpartner
Benötigen Sie ein individuelles Konzept, das exakt zu Ihrem Unternehmen passt und die Maßgaben Ihrer Branche professionell berücksichtigt? Setzen Sie sich direkt mit unserem Branchen-Experten in Verbindung oder nutzen Sie unser Kontaktformular, um eine Nachricht mit Ihrem Anliegen abzusenden.
Christoph Aurich
Fachkraft für Arbeitssicherheit, SiGeKo,
Elektroniker für Betriebstechnik
Telefon: 03722 / 519 45-65
Mobil: 0170 / 3276581
christoph.aurich@gag-asi.de
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Quelle: https://gag-asi.de/arbeitsschutz_in_autohaeusern_und_werkstaetten