G-A-G GmbH
Christian Hübner
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UVV-Prüfungen sind regelmäßige Pflicht.

Auch in Ihrem Unternehmen.

Wussten Sie, dass Ihr Hubwagen gemäß DGUV Vorschrift 68 jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden muss? Und dass man hierfür einen vollständigen Prüfnachweis braucht? Solche Vorschriften existieren für fast alle technischen Arbeits- und Betriebsmitteln. Wir kennen alle Anforderungen und führen die nötigen Prüfungen fachgerecht für Sie durch.

UVV-Prüfungen

Die Gesetzeslage zur UVV-Prüfung

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind rechtsverbindliche Vorschriften der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Für jedes Unternehmen und jeden Versicherten stellen sie eine verbindliche Pflicht dar. Dabei gibt es wiederum eine Vielzahl von DGUV-Regeln für die meisten Arbeitsmittel. Außerdem kommen DIN- und EN-Normen, Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), sowie die Arbeitsstättenverordnung und Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zum Einsatz.

Brauchen Sie einen externen UVV-Prüfer? Für viele unserer Kunden ist das ein ganz normaler Vorgang, denn UVV-Prüfungen dürfen nur von einer sachkundigen oder befähigten Person durchgeführt werden. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind damit bestens vertraut. Wir führen die nötigen Prüfungen vor Ort durch, erteilen Prüfbescheinigungen und zeichnen die Prüfergebnisse auf.


Unser Service beginnt aber bereits im Vorfeld. Für welche Arbeits- und Betriebsmittel im Unternehmen wird überhaupt eine UVV-Prüfung benötigt? Ist eine umfassende Gefährdungsbeurteilung nötig? Wir verschaffen die nötige Klarheit und sorgen dafür, dass UVV-Prüfungen lückenlos und in festgelegten Intervallen durchgeführt werden.

Konzentrieren Sie sich ganz auf Ihr Kerngeschäft, während sämtliche UVV-Prüfungen in erfahrenen Händen verbleiben. Immer fristgerecht und nach Vorschrift. Zum Prüfumfang gehören unter anderem:

  • ortsveränderliche Elektrogeräte (DGUV Vorschrift 3)
  • Leitern, Tritte und Rollgerüste (DGUV Vorschrift 208-016)
  • Fallschutzmittel PSA gegen Absturz (DGUV 112-198)
  • Regalprüfung (DGUV 208-043)
  • Handhubwagen (DGUV Vorschrift 68)
  • Hebebühnen (DGUV Regel 100-500; DGUV Grundsatz 308-002)
  • kraftbetriebene Türen und Tore (DGUV Regel 100-500; DGUV Information 208-022)
  • Spielplätze (DIN EN 1176 / 1177 / 18034)

Christian Hübner

Geschäftsführer der G-A-G GmbH,
Sicherheitsingenieur,
SiGeKo

Telefon: 03722 / 519 45-60
Mobil: 0171 / 44 25 20 5
christian.huebner@gag-asi.de

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Quelle: https://gag-asi.de/arbeitsmittel-pruefungen

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