G-A-G GmbH
Christian Hübner
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Wo es in Unternehmen hoch hinaus geht,

müssen Arbeits- und Gesundheitsschutz für Bodenhaftung sorgen.

Eine unter den Füßen weggerutschte Leiter, die Schutzausrüstung unten im Fahrzeug gelassen, fehlende Absicherung eines nicht begehbaren Bereichs: für Unfälle in großer Höhe gibt es viele Ursachen. Die Folgen sind oftmals drastisch und reichen bis zum Todesfall. Deshalb unterstützen wir Sie mit Maßnahmen, die den Arbeitsalltag sicherer machen.

Arbeitssicherheit im Bereich Dach-, Gerüst- und Fassadenbau

Arbeitssicherheit auf aktuellem Stand. Dafür sorgen wir.

Als Gesellschaft für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz betreuen wir mehr als 600 Unternehmen in ganz Deutschland – darunter viele Firmen, die in der Branche Dach-, Gerüst- und Fassadenbau zu Hause sind. Wir kennen die spezifischen Anforderungen der Gewerke. Wenn Sie also z.B. Dachdecker, Gerüstbauer oder Spezialist für Photovoltaikanlagen sind, begleiten wir Sie von der Baustellenbegehung bis zur rechtssicheren Komplettbetreuung.

Blick in die Praxis: Arbeitssicherheit im Gerüstbau

Nach Angaben der Berufsgenossenschaft Bau gehört der Gerüstbau zu den unfallträchtigsten Gewerken. Etwa 8 % aller meldepflichtigen Arbeitsunfälle entstehen dabei durch Abstürze. Weitere Unfallursachen sind:

  • Hinauf- oder Hinabsteigen der Gerüstleiter
  • Rutschen oder Stürzen auf Gerüstböden
  • Verletzungen durch herabfallende Gegenstände wie Bauelemente oder Lasten
  • Unfälle beim Bewegen innerhalb des Gerüstes

Als Arbeitgeber ist es wichtig, seine Mitarbeiter für die möglichen Gefahren zu sensibilisieren. So gibt es acht Grundregeln für den Gerüstbau, die auf der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121 Teil 1 (Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten) basieren:

  • Erstellung einer Montageanweisung
  • Einhaltung der Rangfolge der Schutzeinrichtungen
  • Umsetzung der Vorgaben für technische Schutzmaßnahmen
  • ausreichende Sicherung, die bei der Gerüstmontage beginnt
  • Ausrüstung zur Rettung von Abgestürzten
  • Pflicht: Helme mit Kinnriemen gemäß DIN EN 397
  • Beachtung der Regeln für Zugänge
  • Verwendung fester Baustoffe zum Ballastieren von Gerüsten

TRBS 2121, Betriebssicherheitsverordnung DIN 4420 Teil 1 bis 3, DIN EN 12810, DGUV Information 201-011 und viele mehr – beim Gerüstbau gibt es viele spezielle Regelwerke, außerdem die allgemeinen Vorschriften des Arbeitsschutzes (ASiG, ArbSchG, ArbStättV, DGUV uvm.). Wir behalten als Arbeitsschutz-Experten für Sie den Überblick.

Unsere Leistungen im Bereich Dach-, Gerüst- und Fassadenbau

Arbeitsschutz geht alle an – deshalb muss er zu 100% rechtssicher in Ihrem Unternehmen integriert werden. Mit einem Betreuungsmodell, das kostengünstig, einfach und transparent ist. Lassen Sie sich jetzt von uns beraten!

Wir unterstützen Sie konkret mit folgenden Leistungen:

  • Gefährdungsbeurteilungen
  • regelmäßige Unterweisungen
  • Prüfung von Betriebsmitteln
  • Prüfung von Schutzausrüstung und Arbeitsbekleidung
  • Schulungen zum Umgang mit Leitern und Hebebühnen für höher gelegene Arbeitsplätze
  • Brandschutz
  • Organisation der Ersten Hilfe
  • grundlegender Aufbau des betrieblichen Arbeitsschutzes

Hendrik Stöhr

Fachkraft für Arbeitssicherheit
SiGeKo

Telefon: 03722 / 519 45-62
Mobil: 0171 / 6714203‬
hendrik.stoehr@gag-asi.de

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Quelle: https://gag-asi.de/dachdecker_geruestbau_fassadenbau

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