… oder doch eher ein Drahtseilakt?
UV-Lichtbögen, Funkenflug, Lärm, das Hand-Arm-Vibrationssyndrom, Staubpartikel: kennen Sie wirklich alle Gefahren der Branche und wissen, wie damit umzugehen ist? Nein? Wir schon. Und wir geben unsere Expertise gern weiter. Für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, auf den man sich verlassen kann.
Wie wir Unternehmen und Betrieben weiterhelfen
Unternehmen der Metallbranche sind der BGHM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall) zuzuordnen. Die BGHM unterstützt die Sicherheit und Gesundheit von etwa 230.000 Mitgliedsunternehmen. Damit der Arbeitsschutz aber mit den Eigenheiten eines Betriebes in Einklang gebracht werden kann, braucht es etwas mehr Unterstützung – meist in Form eines Experten für Arbeitsschutz. Wir helfen Unternehmen in ganz Deutschland, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten und Arbeitschutzmaßnahmen sinnvoll zu integrieren.
Nicht aus den Augen verlieren: eine Fülle relevanter Gesetze und Vorschriften für die Metallbranche
Im Jahr 2019 gab es in der Holz- und Metallbranche 162.799 meldepflichtige Unfälle. Nicht alle Unfälle lassen sich vermeiden. Trotzdem muss man ehrgeizige Ziele verfolgen, immerhin geht es um die Sicherheit und Gesundheit der eigenen Mitarbeiter. Lässt sich vielleicht etwas verbessern? Gibt es neue Präventionsmaßnahmen? Werden alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten? Unternehmer sind verpflichtet, sich mit solchen Fragen auseinanderzusetzen. Weil es auf solche Fragen nicht immer direkt und leichte Antworten gibt, stehen wir mit unseren Experten an der Seite von Unternehmen, die fachgerechte Unterstützung brauchen.
Was Sie beachten müssen:
- Arbeitsschutzgesetz
- DGUV Vorschriften
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
- Technische Regeln für Gefahrstoffe (z.B. 528: Schweißtechnische Arbeiten)
- DGUV Regeln 100–500 Betreiben von Arbeitsmitteln
- DGUV Information 209–002, Schleifer
- DGUV Information 209–010, Lichtbogenschweißer
- DGUV Information 209–016, Schadstoffe beim Schweißen und bei verwandten Verfahren
- DGUV Information 209–023, Lärm am Arbeitsplatz
- DGUV Information 213–714, Löten
Gefährdungen der Metallbranche
Gesunde Mitarbeiter und ein unfallfreies Jahr – das wünscht sich jedes Unternehmen. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, braucht es gute Arbeitsschutzkonzepte und sinnvolle Präventionsmaßnahmen, denn in der Metallbranche gibt es eine Vielzahl verschiedener Gefährdungspotenziale:
- Umgang mit Gefahrstoffen
- Einsatz großer Bearbeitungsmaschinen
- Handhabung schwerer Lasten
- Einsatz von Flurförderzeugen
- Schweißarbeiten / Schweißrauche (Regelwerk: TRGS 528)
- Endmontagetätigkeiten bei Kunden (z.B. mit Absturzgefährdung)
Lassen Sie sich jetzt von unseren Branchenexperten unterstützen, damit gesetzliche Vorgaben erfüllt werden und der Arbeitsschutz einen gesunden Stellenwert einnimmt!
Unsere Ansprechpartner
Benötigen Sie ein individuelles Konzept, das exakt zu Ihrem Unternehmen passt und die Maßgaben Ihrer Branche professionell berücksichtigt? Setzen Sie sich direkt mit unserem Branchen-Experten in Verbindung oder nutzen Sie unser Kontaktformular, um eine Nachricht mit Ihrem Anliegen abzusenden.
Marcel Langhals
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Telefon: 03722 / 519 45-65
Mobil: 0170 / 8630617
marcel.langhals@gag-asi.de
© G-A-G GmbH, Ringstraße 45, 09247 Chemnitz
Quelle: https://gag-asi.de/arbeitsschutz_metallbranche