G-A-G GmbH
Christian Hübner
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Manche Dinge haben ausgedient.

Was unbedingt bleiben muss: verlässliche Arbeitsschutzmaßnahmen!

In der Abfallwirtschaft arbeitet man nie an nur einem Ort. Ihre Mitarbeiter sind auf Tour im Straßenverkehr, begeben sich zu vielen Bereitstellungsplätzen für Abfälle, meistern schwierige Ladestellen, bevor es zurück zur Deponie geht. Wir behalten mögliche Gefährdungspotenziale für Sie im Blick – und sorgen dafür, dass in Puncto Arbeitssicherheit keine Fragen offen bleiben.

Arbeitssicherheit Abfallwirtschaft

Arbeitssicherheit in der Abfallwirtschaft: aus guten Gründen

Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten in Ihrem Unternehmen verantwortlich. Maßgeblich ist hierfür nicht nur das  Arbeitsschutzgesetz, sondern eine Reihe weiterer gesetzlicher Vorgaben und Verordnungen. Und wir kennen noch zahlreiche weitere Gründe, weshalb Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zum festen Bestandteil Ihrer Unternehmenskultur werden sollten. Zum Beispiel motivierte und vor allem gesunde Mitarbeiter.

Wir ermitteln für Ihr Unternehmen, welche gesetzlichen Bestimmungen für den Arbeitsschutz in der Branche Abfallwirtschaft gelten. Dazu gehören:

  •  Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitssicherheitsgesetz
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
  • DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
  • „Maßnahmen gegen Brände“ (ASR A2.2)
  • „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“ (ASR A4.3)
  • „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ (ASR A2.3)
  • §§9 und 35, Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • §§10 – 13, 16 der DGUV Vorschrift 43 und 44 „Müllbeseitigung“ (bisher BGV C27 und GUV-V C27)
  • DGUV Regel 114-010 und 114-011 „Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter“ (bisher BGR 186 und GUV-R 186)

Bei der Abfallsammeltour bestehen u.a. die folgenden Gefährdungen:

  • Gefährdung des Fahr- und Ladepersonals sowie Dritter im Straßenverkehr durch ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug
  • Unfallgefahren bei der Ladearbeit durch eine nicht korrekt arbeitende Schüttung (z.B. durch herabfallende Behälter, Klemmstellen durch veränderte Abstände)
  • Gefahr schwerer Unfälle durch nicht funktionsfähige oder manipulierte Schutzeinrichtungen (z.B. Trittbrettüberwachung)
  • Verschleppung von infektiösen Stoffen
  • Gefährdung durch unebene oder enge Wege, schlecht ausgeleuchtete Straßen; außerdem Straßenverkehr und schlechte Witterung

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung, regelmäßige Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen und ein Praxiskonzept für die Ersten Hilfe: Wir unterstützen Ihre Unternehmen dabei, einen gut organisierten Arbeitsschutz einzuführen. Dabei werden immer jegliche Prozesse und alle wichtigen gesetzlichen Vorgaben beachtet.

Michael Schattschneider

Geschäftsführer der G-A-G Berlin GbR, Fachkraft für Arbeitssicherheit, SiGeKo

Telefon: 030 / 290 473 86
Mobil: 0177 / 709 02 72
michael.schattschneider@ gag-berlin.de

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Quelle: https://gag-asi.de/arbeitsschutz_in_der_abfallwirtschaft

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