G-A-G GmbH
Christian Hübner
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Elektrizität muss immer verfügbar sein.

Ihr Arbeitsschutzkonzept aber auch.

Viele Elektriker glauben zu wissen, bis zu welcher Spannung Strom nur kribbelt und ab wann er gefährlich wird. Kein Wunder, dass die meisten Unfälle entstehen, weil Elektrofachkräfte Gefährdungssituationen falsch einschätzen. Dabei lässt sich genau das vermeiden: mit unseren Leistungen im Arbeitsschutz.

Elektrik, Elektrotechnik, Elektronik

Unsere Lösung: passend für Unternehmen und Branche

Im Jahr 2019 gingen bei der zuständigen BG ETEM (Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse) 4.035 gemeldete Stromunfälle ein – 5 davon endeten tödlich. Die Ursachen für solche Unfälle umfassen Verhaltensfehler, technische Sicherheitsmängel und Versäumnissen in der Arbeitsschutzorganisation. Man könnte also sagen, dass all diese Unfälle vermeidbar gewesen wären.

Unsere Experten unterstützen Ihr Unternehmen dabei, Arbeitsschutzvorschriften nachzukommen und den betrieblichen Arbeitsschutz zu organisieren.

Arbeiten Ihre Mitarbeiter jederzeit nach den 5 Sicherheitsregeln?

Wer mit Strom arbeitet, der muss sie kennen: die 5 Sicherheitsregeln der Elektrotechnik. Diese Regeln sind in der Normenreihe DIN VDE 0105 verankert und helfen in besonderem Maße bei der Vermeidung von Unfällen.

  1. Freischalten: allpoliges, allseitiges Trennen einer elektrischen Anlage, damit sie spannungsfrei ist
  2. Gegen Wiedereinschalten sichern: passende Maßnahmen ergreifen, damit versehentliches Aktivieren ausgeschlossen ist. Das ist vor allem für Personen wichtig, die nichts von den Arbeiten an der Anlage wissen
  3. Spannungsfreiheit feststellen: mit den den richtigen Messgeräten
  4. Erden und Kurzschließen: in genau dieser Reihenfolge und unter Beachtung bestimmter Vorschriften für Anlagen mit Niederspannung
  5. Benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken: mit geeigneten Materialien und entsprechender Arbeitskleidung

Diese Regeln sind wichtig. Zu einem umfassenden Sicherheitskonzept zur Vermeidung von Arbeitsunfällen gehört aber noch mehr: jährliche Sicherheitsunterweisungen, Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und die Zuordnung betrieblicher Akteure der Elektrosicherheit.

Arbeitsschutz: viele Fragen, souveräne Antworten

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die speziellen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ beinhalten Anforderungen, denen Ihr Unternehmen nachkommen muss. Doch es gibt noch mehr zu beachten. In welchem Umfang müssen Sie die betriebsärztliche und die sicherheitstechnische Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2 berücksichtigen? Oder fragen Sie sich, welches Betreuungsmodell für Ihren Kleinbetrieb ideal geeignet ist?

Keine Sorge: wir verschaffen Ihnen den nötigen Durchblick bei allen Herausforderungen, die Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz betreffen. Gemeinsam finden wir Lösungen, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und mit Ihrem Unternehmen wachsen.

Unsere Leistungen für Elektrotechnik und Elektrohandwerk

Jede Branche hat ihre besonderen Anforderungen. Wir kennen sie bis ins Detail. Lassen Sie sich dabei unterstützen, Ihren Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz nachzukommen – kostengünstig, zuverlässig und professionell.

Wir unterstützen Sie konkret mit folgenden Leistungen:

  • Gefährdungsbeurteilungen
  • regelmäßige Unterweisungen
  • Prüfung elektrischer Betriebsmittel
  • Prüfung von Schutzausrüstung und Arbeitsbekleidung
  • Schulungen zum Umgang mit Leitern und Hebebühnen für
  • höher gelegene Arbeitsplätze
  • Brandschutz in elektrischen Anlagen
  • Organisation der Ersten Hilfe
  • grundlegender Aufbau des betrieblichen Arbeitsschutzes

Christoph Aurich

Fachkraft für Arbeitssicherheit, SiGeKo,
Elektroniker für Betriebstechnik

Telefon: 03722 / 519 45-65
Mobil: 0170 / 3276581‬
christoph.aurich@gag-asi.de

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Quelle: https://gag-asi.de/arbeitssicherheit_f%C3%BCr_elektro_und_elektronik

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