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Alleinarbeit

07. Juli 2022

Die DGUV definiert in Ihren „Grundsätzen der Prävention“ klar, wann eine Alleinarbeit vorliegt:

„Diese liegt vor, wenn eine Person allein, außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen, Arbeiten ausführt.“ 

Alleinarbeit

Eine zeitliche Komponente ist in dieser Definition nicht enthalten. Insofern handelt es sich bei jeglicher Ausführung von Arbeiten mit Abwesenheit einer anderen Person um Alleinarbeit. In einem solchen Fall muss der Unternehmer sicherstellen, dass in jedem Fall unverzüglich Erste Hilfe geleistet werden kann.

Welche Maßnahmen müssen getroffen werden?

Am Ort der Alleinarbeit müssen Notrufmöglichkeiten eingerichtet werden. Welche Meldeeinrichtung Anwendung findet, hängt von der festgelegten Gefährdungsstufe ab. In der Tabelle finden Sie einige Möglichkeiten aufgelistet. Beachten Sie bei der Auswahl, dass Hilfsmaßnahmen zeitnah eingeleitet werden können. 

Wird eine gefährliche Arbeit von einer Person allein ausgeführt, so hat der Unternehmer über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus für geeignete technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen zu sorgen.

Zu den technischen Maßnahmen gehören zum Beispiel die Verwendung geeigneter Personen-Notsignal-Anlagen. Zu den organisatorischen Maßnahmen zählen unter anderem Kontrollgänge durch eine zweite Person, zeitlich abgestimmte Telefon-/ Funkmeldesysteme oder eine permanente Kameraüberwachung.

Die DGUV Regel 112-139 beschreibt Maßnahmen zur Sicherstellung einer Hilfeleistung bei gefährlichen Alleinarbeiten durch den Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) gemäß DIN VDE V 0825-1. Grundlegend für den Einsatz einer PNA sind die Gefährdungsbeurteilung und die Einschätzung der Arbeitsbedingungen am jeweiligen Arbeitsplatz. Die Risikobeurteilung umfasst dabei 

  • das Maß der Gefährdung bei der zu verrichtenden Arbeit, 
  • die Wahrscheinlichkeit eines Notfalles (bezogen auf die auszuübende Tätigkeit) und
  • den Zeitraum bis zum Beginn der Erstversorgung (Eintreffen der Ersthelfer oder professioneller Rettungskräfte). 

Wichtig ist: Im Vorfeld muss geklärt werden, wie Rettungskräfte den Verletzten erreichen können.

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Quelle: https://gag-asi.de/mitteilung/Alleinarbeit

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