28. Mai 2025
Wichtige Information zur Unternehmerregelung nach DGUV Vorschrift 2

Als Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit möchte wir Sie über eine aktuelle Entwicklung im Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes informieren:
In letzter Zeit beobachten wir, dass Berufsgenossenschaften verstärkt auf die Anwendung der sogenannten Unternehmerregelung nach DGUV Vorschrift 2, Anhang 3, drängen. Diese Regelung ermöglicht es Unternehmern in Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten, bestimmte Arbeitsschutzpflichten eigenverantwortlich wahrzunehmen – vorausgesetzt, sie nehmen an entsprechenden Schulungen der Berufsgenossenschaft teil und bilden sich regelmäßig weiter.
Uns ist aufgefallen, dass die Anforderungen, Umsetzung und Wirksamkeit dieser Regelung häufig unterschätzt werden. Zudem nehmen wir eine zunehmende Kommunikation und teilweise Druck seitens der Berufsgenossenschaften wahr, die Unternehmer dazu bewegen soll, diese freiwillige Option zu wählen.
Wichtig zu wissen:
Die Unternehmerregelung ist keine gesetzliche Pflicht, sondern eine freiwillige Wahlmöglichkeit. Sie können frei entscheiden, welche Betreuungsform für Ihren Betrieb am besten geeignet ist.
Als G-A-G GmbH stehen wir Ihnen mit praxisnaher, rechtssicherer und individuell abgestimmter Betreuung durch qualifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Seite. Unser Ziel ist es, den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen als wertvolles Element für Sicherheit, Gesundheit und Effizienz zu etablieren – ohne unnötigen bürokratischen Aufwand.
Wenn Sie sich nicht unter Druck setzen lassen möchten und auf eine verlässliche, partnerschaftliche Betreuung Wert legen, beraten wir Sie gern. Kontaktieren Sie uns – wir sind für Sie da!
© G-A-G GmbH, Ringstraße 45, 09247 Chemnitz
Quelle: https://gag-asi.de/mitteilung/Arbeitsschutz%3A_Unternehmerregelung_nach_DGUV_Vorschrift_2_im_Fokus