02. Mai 2023
Eine generelle Verordnung, die zum Tragen von Schutzhelmen auf Baustellen verpflichtet, existiert nicht.
Es ist die Aufgabe des Arbeitgebers im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, wo mögliche Gefahren bestehen, und diese durch entsprechende Maßnahmen einzudämmen.
Zunächst sollten Arbeitgeber versuchen identifizierte Gefährdungen durch technische oder organisatorische Maßnahmen zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, muss der Arbeitgeber eine entsprechende Schutzausrüstung für seine Mitarbeiter zur Verfügung stellen. Die berufsgenossenschaftlichen Regeln DGUV R 112-193 "Benutzung von Kopfschutz" weisen darauf hin, dass bei der Gefährdungsbeurteilung folgende Punkte zu berücksichtigen sind:
Besteht Gefahr durch ...
- herabfallende Gegenstände,
- Anstoßen an Gegenständen,
- pendelnde Gegenstände,
- umfallende Gegenstände oder
- wegfallende Gegenstände?
Entsprechende Gefährdungen finden sich auf zahlreichen Baustellen, so zum Beispiel in der Nähe von Kranen und Baugerüsten oder auch bei Abbruch- und Umbauarbeiten. Das Fazit des Arbeitgebers ist eine Helmpflicht auf Baustellen.
Der Kopfschutz, ist vom Arbeitgeber nach vorangegangener Gefährdungsbeurteilung unter Beachtung einschlägiger Vorschriften und Gesetze (DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", Arbeitsschutzgesetz, PSA-Benutzungsverordnung) auszuwählen und den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtung zur Benutzung des zur Verfügung gestellten Kopfschutzes ergibt sich aus § 30 "Benutzung" der DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention". Diese Vorschrift umfasst die bestimmungsgemäße Benutzung, die regelmäßige Prüfung des ordnungsgemäßen Zustandes und unverzügliche Meldung von festgestellten Mängeln beim Arbeitgeber.
Sobald Helmpflicht für eine Baustelle durch verantwortliche Bauherren bzw. beauftragte Dritte ausgerufen wurde, muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass jeder dort beschäftigte Mitarbeiter einen Schutzhelm besitzt. Die Arbeitnehmer müssen der Helmpflicht nachkommen. Dabei ist zu beachten, dass die Schutzhelme nur eine gewisse Haltbarkeitsdauer haben. Diese hängt von den verwendeten Kunststoffen ab. Bauhelme, die überwiegend auf Baustellen getragen werden, bestehen aus thermoplastischen Kunststoffen und sollten daher aller vier Jahre ausgetauscht werden. Industrieschutzhelme, die aus duroplastischem Kunststoff bestehen, müssen hingegen erst nach acht Jahren ausgewechselt werden.
Auf der Helm Unterseite finden Sie Informationen über den Hersteller, Typ, Größe, Werkstoff und das Herstellungsdatum. Daraus können Sie das Alter des Helmes ableiten.
Kennzeichnung des Materials
- thermoplastischer Kunststoff: Kennzeichnung mit PE, PC, PA, ABS, PP-GF, PC-GF oder HDPE
- duroplastischer Kunststoff: Kennzeichnung mit UP-GF oder PF-SF
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Quelle: https://gag-asi.de/mitteilung/Das_Tragen_von_Schutzhelmen