31. Mai 2022
Wann ist ein Unfall ein Arbeits- oder Wegeunfall?
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die versicherte Personen bei der Ausübung ihrer Arbeit oder auf Dienstreisen erleiden. Entscheidend ist auch, dass die Tätigkeit, bei der der Unfall passiert, objektiv nachvollziehbar betrieblichen und keinen privaten Zwecken dient. Nicht versichert sind deshalb private Belange wie Essen und Trinken, Schlafen, Einkaufen und Spazierengehen.
Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden. Versichert sind auch Umwege, wie zum Beispiel Kinder in den Kindergarten bringen, Fahrgemeinschaften oder Umleitungen.
Wann melde ich Arbeits- und Wegeunfälle?
Wichtig ist, dass verunfallte Personen einen Arbeits- oder Wegeunfall unverzüglich Ihrem Arbeitgeber melden! Auch kleinere Unfälle (sogenannte Bagatell-Unfälle) sollten im Unternehmen mittels Meldeblock bzw. Verbandbuch dokumentiert werden.
Unfälle, die mehr als drei Tage Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen, müssen gemäß § 193 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB VII) an die Unfallversicherungsträger (UVT) und die Arbeitsschutzbehörde gemeldet werden. Dies trifft ebenfalls bei tödlichen Unfällen zu.
Wie muss eine Unfallanzeige erstellt werden?
Für die Unfallanzeige muss das Formular der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (kurz DGUV) verwendet werden. Dieses kann elektronisch oder per Hand ausgefüllt werden. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit den Unfall über die Homepage des jeweils zuständigen UVT zu melden.
Wenn ein Personal- bzw. Betriebsrat vorhanden ist, sollte dieser in Kenntnis gesetzt werden und auf der Unfallanzeige mit unterschreiben.
Die vollständig ausgefüllte Unfallanzeige wird per Post oder per Mail an den zuständigen UVT und in Kopie an die zuständige Arbeitsschutzbehörde gesendet. Auch bieten viele UVT ihren Mitgliedsunternehmen die elektronische Unfallmeldung und gleichzeitige Weiterleitung an die örtlich zuständige Arbeitsschutzbehörde an. In diesem Fall muss die Anzeige nicht separat an die Arbeitsschutzbehörde übermittelt werden. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage Ihrer zuständigen UVT.
Zusätzlich zur Meldung an die UVT und Arbeitsschutzbehörde sollte die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der zuständige Betriebs-Arzt/-Ärztin über den Unfall informiert werden.
Im Falle von tödlichen Unfällen, Massenunfällen oder Unfälle mit schwerwiegenden Gesundheitsschäden ist sofort per Telefon, Fax oder E-Mail dem zuständigen UVT und der zuständigen staatlichen Behörde zu melden.
Die entsprechenden Formulare finden Sie in unserem Download-Bereich.
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Quelle: https://gag-asi.de/mitteilung/Informationen_zu_Unfallmeldungen