Neue Verordnung zum Hitzeschutz im Gesundheitswesen
28. Februar 2025
Ein wichtiger Schritt für Patientensicherheit und Mitarbeitergesundheit

In einer Zeit, in der Hitzewellen immer häufiger und intensiver werden, hat die Bundesregierung eine neue Verordnung verabschiedet, die den Hitzeschutz im Gesundheitswesen regelt. Diese Maßnahme soll die Sicherheit und Gesundheit von Patienten sowie des medizinischen Personals verbessern. Die Verordnung ist ab dem 1. Januar 2025 in Kraft getreten und stellt umfangreiche Anforderungen an Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und andere medizinische Einrichtungen.
Hintergrund der Verordnung
Die Erderwärmung führt weltweit zu extremeren klimatischen Bedingungen, die auch Deutschland betreffen. Besonders ältere Menschen, chronisch Kranke und Schwangere sind durch hohe Temperaturen gefährdet. In Kliniken und Pflegeeinrichtungen sind diese Gruppen in großer Zahl vertreten, was besondere Vorsichtsmaßnahmen erforderlich macht.
Ein Bericht des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2023 unterstrich die Dringlichkeit, den Hitzeschutz zu verbessern. Dort wurde festgestellt, dass viele Einrichtungen weder über ausreichende Klimatisierung noch über angepasste Notfallpläne verfügen. Die neue Verordnung soll diese Lücken schließen.
Inhalte der Verordnung
Die Verordnung sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden müssen:
Technische Maßnahmen
- Ausstattung aller Patientenzimmer und Arbeitsbereiche mit effektiven Kühl- und Lüftungssystemen.
- Verpflichtung zur Begrünung von Außenflächen und Dächern zur natürlichen Reduktion der Hitzeeinwirkung.
- Installation von Sonnenschutzsystemen, wie beschichtete Fenster und Rollos.
Organisatorische Maßnahmen
- Einführung eines Hitzeschutzplanes, der spezifische Handlungsanweisungen für den Fall von Hitzewellen enthält.
- Anpassung von Arbeitszeiten des Personals in besonders belasteten Bereichen, etwa durch Schichtsysteme oder längere Pausen.
- Bereitstellung von ausreichend Trinkwasser und kühlenden Maßnahmen wie Ventilatoren oder mobilen Klimageräten.
- Schulung und Sensibilisierung
- Fortbildungen für medizinisches Personal, um Hitzefolgen wie Hitzschlag oder Dehydrierung frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.
- Aufklärung von Patienten und Angehörigen über den richtigen Umgang mit hohen Temperaturen.
Dokumentation und Monitoring
- Einführung eines Berichtswesens, um Hitzeschäden zu dokumentieren und Maßnahmen kontinuierlich zu verbessern.
- Regelmäßige Überprüfung durch Gesundheitsbehörden.
Herausforderungen und Kritik
Die Verordnung stößt auf ein geteiltes Echo. Viele Experten und Verbände begrüßen den Vorstoß als längst überfällig. Allerdings gibt es auch Kritik, insbesondere von kleineren Pflegeeinrichtungen und Kliniken, die die finanziellen und personellen Ressourcen für die Umsetzung infrage stellen.
Die Bundesregierung hat angekündigt, finanzielle Unterstützung in Form von Förderprogrammen bereitzustellen. Dennoch warnen Kritiker, dass die Finanzierung möglicherweise nicht ausreicht, um die Anforderungen flächendeckend umzusetzen.
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Quelle: https://gag-asi.de/mitteilung/Neue_Verordnung_zum_Hitzeschutz_im_Gesundheitswesen