11. April 2022
Seit dem 01.11.2021 gelten neue Vorgaben bei Betriebsverbandkästen der der DIN 13157 und DIN 13169. Die Füllungen dieser Verbandskästen werden um Verbandmittel für die kleineren Verletzungen ergänzt. Dies soll eine noch bessere Wundversorgung sicherstellen.
Was wurde verändert?
Von der bisherigen Bestückung ist nichts entfallen! Neu hinzugekommen sind Gesichtsmasken, Feuchttücher und eine größere Anzahl an Pflastern.
Jetzt stellt sich die Frage: Muss ich den kompletten Verbandskasten tauschen?
Nein. Vorhandene Erste-Hilfe-Koffer oder Verbandskästen verlieren nicht Ihre Gültigkeit. Diese können mit Ergänzungs-Sets schnell und einfach aufgerüstet werden.
G-A-G-Tipp: Nutzen Sie die Aktualisierung gleich für die Überprüfung Ihrer Erste-Hilfe-Ausstattung. Ist der Verbandskasten noch vollständig oder müssen Teile auf Grund des Ablaufdatums getauscht werden?
Bei Neukauf sind die Verbandskästen/-koffer selbstverständlich auf dem neusten Stand.
© G-A-G GmbH, Ringstraße 45, 09247 Chemnitz
Quelle: https://gag-asi.de/mitteilung/Neue_Vorgaben_an_Betriebsverbandk%C3%A4sten