31. März 2023
Was sind Diisocyanate?
Diisocyanate sind chemische Stoffe, die zwei Isocyanatgruppen enthalten. Sie sind für die Herstellung von Polyurethanen (z. B. „Bauschaum“) und Polyharnstoffen ein technisch wichtiger Rohstoff.
Ab 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung von PU-Schäumen und PU-Klebstoffen eine angemessene Schulung erfolgen!
Die Europäische Kommission hat den Anhang XVII der REACH-Verordnung (EG) (neue Nr. 74) mit der Verordnung (EU) 2020/1149 geändert. Diese ist am 24. August 2020 in Kraft getreten.
Demzufolge dürfen nach dem 24. August 2023 Diisocyanate weder als Stoff noch als Bestandteil in anderen Stoffen oder Gemischen industriell oder gewerblich verwendet werden.
Eine Ausnahme gibt es: Der Arbeitgeber oder Selbstständige muss sicher stellen, dass industrielle oder gewerbliche Anwender vor der Anwendung eine Schulung zur sicheren Verwendung von Stoffen und Gemischen enthalten absolvieren.
Abschlüsse, Bescheinigungen und Nachweise der Schulungen müssen vom Arbeitgeber dokumentiert werden. Eine Wiederholung der Schulung muss mindestens alle fünf Jahre erfolgen.
Der Lieferant des/der Stoffe(s) oder Gemische(s) ist dafür verantwortlich, dass der Arbeitgeber und Selbständige von der Schulungsverpflichtung Kenntnis hat. Dies sollte über gut sichtbare Hinweise auf den Produktverpackungen geschehen. Ebenfalls muss der Lieferant Schulungsmaterial und Schulungen zur Verfügung stellen.
© G-A-G GmbH, Ringstraße 45, 09247 Chemnitz
Quelle: https://gag-asi.de/mitteilung/Verordnung_zur_Beschr%C3%A4nkung_von_Diisocyanaten