G-A-G GmbH
Christian Hübner
Ringstraße 45
09247 Chemnitz

Telefon: 03722 - 519 45 60
Telefax: 03722 - 519 45 88
http://gag-asi.de

  • Website vergrößern
  • Druckansicht

Verordnung zur Beschränkung von Diisocyanaten

31. März 2023

Was sind Diisocyanate?

Diisocyanate sind chemische Stoffe, die zwei Isocyanatgruppen  enthalten. Sie sind für die Herstellung von Polyurethanen (z. B. „Bauschaum“) und Polyharnstoffen ein technisch wichtiger Rohstoff.

Diisocyanate

Ab 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung von PU-Schäumen und PU-Klebstoffen eine angemessene Schulung erfolgen!

Die Europäische Kommission hat den Anhang XVII der REACH-Verordnung (EG) (neue Nr. 74) mit der Verordnung (EU) 2020/1149 geändert. Diese ist am 24. August 2020 in Kraft getreten. 

Demzufolge dürfen nach dem 24. August 2023 Diisocyanate weder als Stoff noch als Bestandteil in anderen Stoffen oder Gemischen industriell oder gewerblich verwendet werden. 

Eine Ausnahme gibt es: Der Arbeitgeber oder Selbstständige muss sicher stellen, dass industrielle oder gewerbliche Anwender vor der Anwendung eine Schulung zur sicheren Verwendung von Stoffen und Gemischen enthalten absolvieren.

Abschlüsse, Bescheinigungen und Nachweise der Schulungen müssen vom Arbeitgeber dokumentiert werden. Eine Wiederholung der Schulung muss mindestens alle fünf Jahre erfolgen.

Der Lieferant des/der Stoffe(s) oder Gemische(s) ist dafür verantwortlich, dass der Arbeitgeber und Selbständige von der Schulungsverpflichtung Kenntnis hat. Dies sollte über gut sichtbare Hinweise auf den Produktverpackungen geschehen. Ebenfalls muss der Lieferant Schulungsmaterial und Schulungen zur Verfügung stellen.

Fragen oder Termine? Schreiben Sie uns einfach.

Mit diesem Formular können Sie uns direkt kontaktieren. Bitte füllen Sie dazu alle mit einem * gekennzeichneten Felder aus.

Sicherheitsfrage
Datenschutzhinweis zu diesem Kontaktformular

Mit Klick auf den Button "Senden", übermitteln Sie die eingegeben Daten an unseren Webserver. Dies ist daher eine Datenerhebung auf freiwilliger Basis gemäß Art. 6 Abs.1 lit. a DSGVO.
Die eingegebenen Daten werden verschlüsselt übertragen. Ihre Daten werden von uns streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können Ihr Einverständnis zur Speicherung jederzeit widerrufen und eine Löschung beantragen. Senden Sie hierzu einfach eine formlose E-Mail an mail@gag-asi.de.

Der Datenverarbeiter ist die G-A-G GmbH. Es werden die Daten verarbeitet, die Sie uns mitteilen. Zweck der Datenerhebung ist der, den Sie damit verfolgen. Die G-A-G GmbH darf mich zu diesem Zweck kontaktieren. Weiterführende Datenschutzhinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Quelle: https://gag-asi.de/mitteilung/Verordnung_zur_Beschr%C3%A4nkung_von_Diisocyanaten

Einwilligungen verwalten