30. Juli 2021
Radon ist ein sehr bewegliches, radioaktives Edelgas, das man weder sehen, riechen oder schmecken kann.
Entsprechend des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) sind Betriebe verpflichtet die Belastung der Beschäftigten durch das Edelgas Radon festzustellen.
Das Strahlenschutzgesetz – StrlSchG legt einen generellen Referenzwert der Radon-222- Aktivitätskonzentration von 300 Bq/m an Arbeitsplätzen in Innenräumen fest.
Nach §127 StrlSchG muss jeder, der für einen Arbeitsplatz verantwortlich ist, Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft veranlassen, wenn:
1. sich der Arbeitsplatz im Erd- oder Kellergeschoss eines Gebäudes befindet, dass in einem ausgewiesenen Radonversorgegebiet nach 121 StrlSchG liegt, oder
2. Die Art des Arbeitsplatzes einen der Arbeitsfelder nach Anlage 8 StrlSchG zuzuordnen ist.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat Prognosen zur regionalen Verteilung von Radon in der Bodenluft erstellt. Auf diesen Karten zeigen grobe Raster, wieviel Radon im Boden vorkommt bzw. in welchem Maße Radon aus dem Boden freigesetzt werden kann. Wie hoch das Radonvorkommen an einem bestimmten Standort tatsächlich ist, lässt sich nur durch Messungen der bodennahen Luft oder durch Messungen der Radon-Konzentration in der Raumluft eines Gebäudes konkret ermitteln. Einzelheiten der Durchführung erhalten Sie im Ablaufdiagramm des Bundesamt für Strahlenschutz.
Nach §155 Strahlenschutzverordnung – StrlSchV sind die Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik über eine Gesamtdauer von zwölf Monaten durchzuführen. Die Messorte sind so zu wählen, dass sie repräsentativ für die Radon-222-Aktivitätskozentration an dem Arbeitsplatz sind. Die notwendigen Messgeräte sind bei einer vom Bundesamt für Strahlenschutz für die Messung der Radon-222-Aktivititätskonzentration anerkannten Stellen anzufordern und nach deren Vorgaben einzusetzen.
Eine Übersicht der anerkannten Messstellen finden Sie unter folgendem Link: Radon-Messungen
© G-A-G GmbH, Ringstraße 45, 09247 Chemnitz
Quelle: https://gag-asi.de/mitteilung/Schutz_vor_Radon_an_Arbeitspl%C3%A4tzen_in_Innenr%C3%A4umen